Die Bedingungen für die Aufnahme in unseren zweijährigen MA-Studiengang „Modernes Japan“ haben sich geändert. Das Verfahren ist damit für die BewerberInnen wesentlich einfacher geworden. Ab sofort müssen BewerberInnen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- BA-Note von 2,3 oder besser
- Mindestens 26 CP im Fach Japanologie/in japanwissenschaftlichen Modulen. In Ausnahmefällen (Personen mit umfangreichen Japanisch-Kenntnissen ohne Japanologie-Studium) können die fehlenden Teile in einem Umfang von 26 CP nachgeholt werden. Diese CP werden mit dem Bestehen der Module „Regionalwissenschaftliche Grundlagen“, „Kulturwissenschaftliches Themenmodul“ und „Sozialwissenschaftliches Themenmodul“ (entsprechend Bachelor-Nebenfach) innerhalb eines Jahres erworben.
- Japanisch-Sprachausbildung im Umfang von mindestens 42 SWS im Rahmen eines Japanologie-Studiums (Veranstaltungen aus Auslandsstudien in Japan können angerechnet werden)
oder
Zertifikat über das Bestehen des Japanese Language Proficiency Test (JLPT), mindestens Stufe N2. - Die Sprachkenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden sein; sie können nicht nachgeholt werden.
Studierende, die bei uns ein BA-Studium mit 2,3 oder besser absolviert haben, erfüllen diese Voraussetzungen automatisch. Sie müssen dann nur eine Notenübersicht bei der Masterkommission einreichen (zu Händen Prof. Dr. Shingo Shimada) und erhalten anschließend den Nachweis über die besondere Eignung, mit dem Sie sich zum MA-Studiengang einschreiben können. Bewerbungsschluss ist zum Sommersemester der 15. Februar und zum Wintersemester der 15. August. Falls sich die BA-Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch in der Korrektur befindet, kann die Note nachgereicht werden.