Master

Jetzt für den Master Modernes Japan bewerben!

Das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Modernes Japan zur Aufnahme des Studiums im Sommersemester 2025 hat begonnen.
Studierende, die bis zum 31.03.2025 alle ihre Prüfungsleistungen im Bachelor (inklusive Abschlussarbeit) abschließen werden, können sich bis zum 15.02.2025 mit ihren Unterlagen bei uns bewerben. Die endgültige BA-Note muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, aber die Prüfungs- und Studienleistungen müssen vollständig erbracht und die Abschlussarbeit bereits nachweislich angemeldet sein.
Zum Portal für die Bewerbung (HISinOne) geht es hier.

Infoveranstaltung
Am 08.01.2025 wird es von 12:30–14:00 Uhr eine online-Infoveranstaltung zum Master-Studiengang geben – Meeting Link: https://hhu.webex.com/meet/ladurner

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Masterstudienberatung.

Zugangsvoraussetzungen MA Modernes Japan, zweijährig:
  • BA-Note von 2,6 oder besser
  • Mindestens 12 SWS im Fach Japanologie bzw. in japanwissenschaftlichen Modulen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Personen mit umfangreichen Japanisch-Kenntnissen ohne expliziten Japanologie-Studium, jedoch mit einem vorangegangenen Studium, aus welchem ein starker Japan-Bezug hervorgeht) können evtl. fehlende SWS in einem Umfang von 12 SWS nachgeholt werden. Diese SWS müssen mit dem Bestehen der Module „Regionalwissenschaftliche Grundlagen“, „Kulturwissenschaftliches Themenmodul“ und „Sozialwissenschaftliches Themenmodul“ (entsprechend Bachelor-Nebenfach) innerhalb eines Jahres erworben werden
  • Japanisch-Sprachausbildung im Umfang von mindestens 42 SWS im Rahmen eines Japanologie-Studiums (Veranstaltungen aus Auslandsstudien in Japan können angerechnet werden) oder Zertifikat über das Bestehen des Japanese Language Proficiency Test (JLPT), mindestens Stufe N3
Zugangsvoraussetzungen MA „Kultur- und Sozialwissenschaftliche Japanforschung“, einjährig:
  • Ein vierjähriger „Bachelor of Arts“ mit insg. 240 CP
  • BA-Note von 2,6 oder besser
  • Mindestens 20 SWS im Fach Japanologie bzw. in japanwissenschaftlichen Modulen
  • Japanisch-Sprachausbildung im Umfang von mindestens 74 SWS im Rahmen eines Japanologie-Studiums (Veranstaltungen aus Auslandsstudien in Japan können angerechnet werden) oder Zertifikat über das Bestehen des Japanese Language Proficiency Test (JLPT), mindestens Stufe N2
  • Ein Japan-Aufenthalt von mindestens zwei Semestern während BA-Studium

Basis dieser Angaben ist die Eignungsfeststellungsordnung der Philosophischen Fakultät, die hier eingesehen werden kann.