An dieser Stelle folgen nähere Informationen zur Forschungsförderung der Yamaoka-Gedenkstiftung:
Zweck der Beihilfe
Wie haben sich Jugendkultur und Lebensstile in Japan und Europa (deutschsprachiger Raum) in den letzten Jahren durch die rasant fortschreitende Globalisierung und Weiterentwicklung der Informationstechnologie verändert und welche Entwicklungen sind im kulturellen Austausch zwischen diesen beiden Regionen in Zukunft zu erwarten?
Um diesen Fragen nachzugehen, unterstützen wir Forscher*innen aus Japan und Europa (deutschsprachiger Raum) bei der Erforschung von Jugendkultur und Lebensstilen, fördern die Ausbildung von Forscher*innen, die eine zentrale Rolle im kulturellen Austausch zwischen den beiden Regionen spielen werden, und wollen ein neues Studienfeld erschließen, indem wir durch Symposien, Workshops und Publikationen die Forschungsergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Forschungsthema
„Forschung zu Jugendkultur und Lebensstilen in Japan und Europa (deutschsprachiger Raum)“
- (1) Trends in Kultur und Verbraucherverhalten rund um Felder wie Film, Musik, Manga und Kunst
- (2) Trends im Alltagsleben, wie zum Beispiel in der Mode, Essgewohnheiten und Wohngestaltung
- (3) Veränderung des Lebensstils in Bereichen wie Kindererziehung, Arbeit, Liebe und Ehe
- (4) Veränderungen der sozialen Wahrnehmungen und sozialen Bewegungen in Bezug auf Themen wie Einwanderung, Minderheiten, Gender und Umwelt
Beihilfezulässigkeit
- (1) Beihilfefähig sind sowohl individuelle Forschung als auch Gruppenforschung.
- (2) Für die Staatsangehörigkeit und Zugehörigkeit von Antragstellern und Forschungsmitgliedern zu Institutionen gelten keine Beschränkungen. Allerdings müssen alle Forscher in Japan oder Europa (deutschsprachiger Raum) ansässig und am 12. Januar 2024 weniger als 40 Jahre alt sein.
- (3) Beihilfefähig ist die Forschung auf dem Gebiet der Geistes-und Sozialwissenschaften im Einklang mit dem Forschungsthema.
- (4) Bereits abgeschlossene Forschung ist nicht beihilfefähig.
Auch in den folgenden Fällen sind Anträge nicht beihilfefähig.
・Wenn die Beihilfe für die Finanzierung von Aktivitäten und Alltagsgeschäften wie zum Beispiel von Nichtregierungsorganisationen genutzt wird
・Wenn der Zweck der Beihilfe auf den Kauf von Waren und Materialien beschränkt ist - (5) In der Regel sind die Forscher für ihre Forschungsergebnisse selbstverantwortlich. Die Stiftung übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Forschungsergebnisse.
Antragsschluss・Beihilfeentscheidung・Einreichung und Präsentation des Forschungsergebnisse
- Antragsschluss : 12. Januar 2024 (Freitag)
- Beihilfeentscheidung : Februar bis März 2024 (geplant) auf unserer Website
- Forschungsbericht Einreichung : März 2025
- Präsentation der Forschungsergebnisse : Teilnahme an einem im März 2025 stattfindenden Symposium in Japan (geplant für Kyoto) und Vorstellung der Forschungsergebnisse
*Eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich.
Beihilfebetrag und Beihilfezeitraum
- (1) Beihilfebetrag :
JPY 300,000 pro Antragstellung (*2.350 € pro Projekt für in Europa ansässige Antragsteller*innen.)
Anzahl der Beihilfeprojekte : 4 (geplant) - (2) Beihilfezeitraum :
Zehn Monaten vom 1. April 2024 bis 31. Januar 2025
Wichtig: Die genauen Bedingungen für einen Antrag zur Forschungsförderung 2024 finden Sie auf unserer Webseite. Bitte informieren Sie sich unbedingt dort über die genauen Voraussetzungen.
Download (Antragsvoraussetzungen / Antragsformular)
Antragsvoraussetzungen
Ausschreibung für Forschungsförderung 2024 (Deutsch) [PDF]