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Master-Studiengang ab Wintersemester 2018/19

Bis 15. August können Sie sich für die Eignungsfeststellung für unsere Master-Studiengänge „Modernes Japan“ (zweijährig) und „Kultur- und Sozialwissenschaftliche Japanforschung“ (einjährig, für BA-Plus-Studierende) anmelden. Die Feststellung der Eignung ist Voraussetzung für die Einschreibung in die Master-Studiengänge. Das Portal für die Eignungsfeststellung, in das Sie Ihre Unterlagen bis zum Stichtag hochladen, finden Sie hier. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Feststellung der Eignung für die MA-Studiengänge ist das Vorliegen eines einschlägigen Abschlusses (BA Japanologie) mit einer entsprechenden Durchschnittsnote (mindestens 2,3). Im Detail werden die Voraussetzungen hier erklärt. Falls Sie Ihr BA-Zeugnis bis zum 15. August noch nicht haben, können Sie sich unter bestimmen Voraussetzungen trotzdem bewerben und sich vorläufig für den MA-Studiengang einschreiben. Wichtig ist, dass alle Leistungen bis 30. September erbracht sein müssen (BA-Arbeit abgegeben, alle Abschlussprüfungen abgelegt). Genauere Informationen zur vorläufigen Einschreibung gibt es in diesem FAQ. Bei weiteren Fragen zum MA-Studium und zur Eignungsfeststellung melden Sie sich bei der MA-Studienberatung (Elisabeth Scherer). Beratungstermine können noch für die Tage von 23.–25. Juli sowie am 7. und 8. August vereinbart werden.

Wichtig: Zulassung zum Master-Studiengang!

Die Eignungsfeststellungsordnung für den Master-Studiengang Modernes Japan wurde zum 9.2.2011 (amtliche Bekanntmachung Nr. 2/2011) geändert. Ab sofort müssen sich alle Studierenden, unabhängig von ihrem Notendurchschnitt, für den Master-Studiengang bewerben. Die Eignungsfeststellungsordnung kann hier eingesehen werden. Folgende Unterlagen sind ab sofort für die Bewerbung einzureichen: Zeugnisse bzw. Notenübersichten Lebenslauf Ein Schreiben von max. 2 Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber, auch unter Verweis auf den eigenen Werdegang, über seine/ihre Motivation für den Masterstudiengang Modernes Japan Auskunft gibt. Eine Skizze von max. 3 Seiten, die ein wissenschaftliches Projekt umreißt, von dem die Bewerberin/der Bewerber sich vorstellen kann, es im Rahmen des Masterstudiums zu realisieren. Eine mündliche Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt nach Sichtung der Unterlagen. Die Unterlagen nimmt Prof. Dr. Shingo Shimada entgegen. Bei weiteren Fragen können Sie sich an Dr. des. Elisabeth Scherer wenden.